Freitag, 18. März 2011

Justitia, Till Eulenspiegel von heute

Ich glaube nicht was ich da heute gelesen habe. Ich weiss, das die Gesetze für Straftäter durchaus harte Strafen vorsehen, aber was bringt das alles wenn unsere Richter nicht gewillt sind das Strafmass auch mal auszuschöpfen. Wenn es heisst:
...wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft

...dann kann man das auch ruhig mal ausnutzen! Oder bei vorbestraften Tätern auch gerne mal darüber hinausgehen.




Ein 43jähriger Mann, der mehrfach vorbestraft war (z.B. wegen Totschlages) hat es tatsächlich geschafft sich noch zu steigern. Er missbrauchte seine 3jährige Tochter und filmte das auch noch. Und das augenscheinlich auch noch professionell und detailliert. Der Richter meinte das Video wirke "wie ein Dokumentarfilm". Zusätzlich (als ob das nicht schlimm genug wäre) fand man noch weiteres kinderpronographisches Material auf seinem Rechner.

Masterfrage: Welches Strafmass wäre angemessen?

Ginge man nach dem Gesetzestext, würde ich als Richter den ruhigen Gewissens 10 Jahre wegsperren. Ohne mit der Wimper zu zucken. Ich wäre bei Kindesmissbrauch sogar für noch wesentlich härtere Strafen, denn das Kind muss ja das ganze Leben mit diesem psychischen (oder sogar physischen) Schaden leben! Dazu kommt noch das der feine Herr ja mehrfach vorbestraft war, und das (wie oben ersichtlich) ja nicht nur wegen eines geklauten Lutschers.

Und was verhängt das Gericht?

2 Jahre, 9 Monate Freiheitsstrafe

Entschuldigung, liebe Justitia, aber das kommt für mich schon einer Verhöhnung des Opfers nahe.......

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